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Zuweisung

Neuropsychologische Diagnostik

Für eine neuropsychologische Abklärung benötigen wir eine ärztliche Überweisung mittels des offizielen Anordnungsformular der SVNP. Am einfachsten wird uns dieses per Mail zugestellt.

Psychotherapie

Aktuell haben wir keine Kapazitäten für Neuzuweisungen. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.

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