Neuropsychologie und Psychotherapie
Zuweisung
Neuropsychologische Diagnostik
Für eine neuropsychologische Abklärung benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Am einfachsten wird hierfür unser Verordnungsformular ausgefüllt und uns per Mail zugestellt.
Psychotherapie
Aus Kapazitätsgründen bitten wir vor einer Überweisung um eine Kontaktaufnahme. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.